Unsere anwaltliche Hilfe bei Kündigungen oder Problemen im Arbeitsverhältnis
umfasst in arbeitsrechtlichen Belangen die Beratung und Vertretung unserer Mandanten in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fallgestaltungen und Verfahren.
Gerade im Arbeitsrecht sind viele Aspekte zu berücksichtigen, die in anderen Rechtsgebieten eine untergeordnete Rolle spielen oder gar nicht vorhanden sind. Vieles ist durch die Rechtsprechung der Gerichte ausgeformt worden. Kündigungen haben hohe formale und tatsächliche Voraussetzungen. Bei Arbeitszeugnissen hat sich weiter eine eigene Zeugnissprache gebildet, die ohne Erfahrung nur sehr schwer richtig zu lesen ist. Bekanntestes Beispiel dürfte die Leistungsbeurteilung „er/sie hat sich bemüht“ sein, das der Schulnote 6 entspricht.
Sie wurden gekündigt? Rufen Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung durch einen Anwalt zeitnah an!
Der Arbeitgeber darf nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Kündigung aussprechen. Regelmäßig sind Kündigungen der Arbeitgeber unberechtigt ausgesprochen worden. Wenn Sie wollen, dass die zu unrecht ausgesprochene Kündigung deswegen unwirksam ist, müssen Sie dies im Klagewege vor dem Arbeitsgericht feststellen lassen. Und eine solche Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung vor einem Arbeitsgericht erhoben werden, sonst wird die Kündigung wirksam, auch wenn der Arbeitgeber diese nicht hätte aussprechen dürfen! Deswegen ist es so wichtig, dass Sie innerhalb dieser 3 Wochen Frist uns kontaktieren und wissen, wie Ihre Erfolgsaussichten sind. Warten Sie nicht!
Da die Frage häufig aufkommt: Einen Anspruch auf Abfindung gibt es grundsätzlich nicht „einfach so“. Er steht regelmäßig nicht bei einer Kündigung ohne weitere Voraussetzungen zu. Aber häufig enden Kündigungsschutzprozesse ohne Urteil, weil oder wenn der Arbeitgeber bereit ist, eine solche Abfindung zum Ausgleich des Verlustes des Arbeitsplatzes zu zahlen. Gerne beantworten wir Ihner Fragen zu Ihrem individuellen Fall.
Die vom Arbeitgeber aufgeführten Gründe für eine Kündigung sind hääufig vielfältig: Der Arbeitsplatz sei weggefallen, wegen Krankheit musste der Arbeitsplatz neu besetzt werden oder das Verhalten des Arbeitnehmers war nicht in Ordnung, beispielsweise wegen Diebstahl oder Alkohol am Arbeitsplatz. Doch war die Kündigung tatsächlich rechtens und vor allem wirksam? Was ist, wenn der Arbeitsplatz durch einen Leiharbeitnehmer besetzt wurde? Und ist das Arbeitszeugnis in Ordnung? Was bedeutet die Bewertung, man habe seine Arbeit zur vollen Zufriedenheit erledigt?
Unsere anwaltlichen Leistungen bei einer Kündigung:
- Beratung und Führung von Kündigungsschutzklagen wegen betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Kündigungen
- Zahlungsklagen auf Lohn-, Überstunden -, Urlaubs – und Weihnachtsgeldzahlungen
- Forderungen auf Erteilung oder Korrektur eines ordnungsgemäßen Zeugnisses
- u.v.m.
Weiter helfen wir im Arbeitsrecht bei
- Ermahnungen und Abmahnungen
- Urlaubsansprüchen
- Um – und Versetzungen („Ausübung des Direktionsrechts“)
- Fragen rund um das betriebliche Eingliederungsmanagement (kurz: BEM)
- Konflikten am Arbeitsplatz (z.B. „Mobbing“ oder Belästigungen)
- Ansprüchen aus allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz
Ferner helfen wir als Rechtsanwalt oder Berater
- in sämtlichen Fragen der Beteiligungsrechte, beispielsweise des Mitbestimmungsrechts
- bei Streitigkeiten um die Auslegung von Tarif- und Arbeitsverträgen
- bei Betriebsvereinbarungen
- bei Betriebsübergängen
- bei Verhandlungen zum Sozialplan und Interessenausgleich
- bei Verfahren vor der Einigungsstelle
- uvm.
Bitte beachten Sie, dass für eine Kündigungsschutzklage eine 3 Wochen Frist besteht, die mit Erhalt der Kündigung zu laufen beginnt! Sollte diese Frist verpasst werden, bestehen – bis auf wenige Ausnahmen – noch kaum Erfolgsaussichten einer späteren Klage betreffend der Kündigung selbst.
Sollten Sie als Arbeitnehmer die Kündigung bereits erhalten haben, ist es ratsam, uns unverzüglich zu kontaktieren und keine Zeit zu verlieren! Wir werden Ihnen vor einem Termin in der Kanzlei bereits eine summarische Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten geben.